...sehr schönes Beispiel zum Thema IT und Senioren könnt Ihr auf Youtube ansehen:

Die Windows Oma  (klick hier)

 

Vielen Dank an das Schauspieler-Team

Philipp Sonntag

Dorothea Walda (gest. 2016)

Andrea Brix

 

 

 

 

 

Wird ein Video per Embedding auf der eigenen Website eingebunden, wird es angezeigt, als sei es dort gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht kopiert, sondern es bleibt an der Originalquelle und wird von dort gestreamt. Es stellt sich die Frage, ob das Embedding rechtlich ohne weiteres erlaubt ist.Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link. Das gilt sogar dann, wenn ein Zuschauer den Eindruck hat, das Video stamme von der Website, die es einbindet. Entscheidend ist, dass das Einbetten üblicherweise gar nicht in Urheberrechte eingreift. Stellt ein Rechteinhaber sein Video frei ins Netz, ist das Einbetten daher grundsätzlich unproblematisch, weil urheberrechtlich nicht relevant.

 

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